Mit diesem Beschluss werden die von Belgacom für die folgenden Dienstleistungen geltenden Tarife festgelegt:

  • Verbindungsaufbau im Belgacom-Netz („Collecting“)
  • Anrufzustellung im Belgacom-Netz („Terminating“).

Die Annahme erfolgte aufgrund eines Urteils des Brüsseler Berufungsgerichts vom 16. Juni 2006, mit dem die Rechtsvorschriften, mit denen dem BIPT die Möglichkeit entzogen wurde, jederzeit Änderungen des Standardangebots und der Bestimmungen zur Festlegung der Gültigkeitsdauer des Standardangebots vorzuschreiben (Punkt 31 des Urteils) abgewiesen wurden.

Gegen diesen Beschluss legte Belgacom ein Rechtsbehelf ein, wonach sie ihre Klage zurückzog.

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