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            <title>Verbraucher: 3539 Resultate gefunden</title>
            <description>Suchresultate</description>
            <item>
                <title><![CDATA[Konsultation des Rates des BIPT vom 7. November 2014 über das Spektrum für öffentliche mobile Kommunikationsdienste]]></title>
                <link>/index.php/verbraucher/veroffentlichung/konsultation-des-rates-des-bipt-vom-7.-november-2014-uber-das-spektrum-fur-offentliche-mobile-kommunikationsdienste</link>
                <description><![CDATA[Die Antwortfrist läuft bis zum 10. Januar 2015 einschließlich.
Die Antworten sind nur über E-Mail an consult02@bipt.be einzusenden. Der Betreff des E-Mails enthält wenigstens den Verweis “« consult-2014-H2 ”.
Der Ansprechpartner ist Gino Ducheyne (02 226 88 18).
Es wird darum gebeten, nur das Formular, das als erstes Blatt bei der Antwort auf eine durch das BIPT veranstaltete öffentliche Konsultation anzuwenden ist, zu benutzen.]]></description>
                <pubDate>2014-11-07 00:00</pubDate>
                </item>
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                <title><![CDATA[FAQ Geplante Stromunterbrechungen Winter 2014-2015]]></title>
                <link>/index.php/verbraucher/veroffentlichung/faq-geplante-stromunterbrechungen-winter-2014-2015</link>
                    <pubDate>2014-11-03 00:00</pubDate>
                </item>
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                <title><![CDATA[Beschlussentwurf des Rates des BIPT über die Zuteilung exklusiver Frequenzbänder für die Nutzung von Richtfunkverbindungen]]></title>
                <link>/index.php/verbraucher/veroffentlichung/beschlussentwurf-des-rates-des-bipt-uber-die-zuteilung-exklusiver-frequenzbander-fur-die-nutzung-von-richtfunkverbindungen</link>
                <description><![CDATA[Die Antwortfrist läuft bis zum 24. November 2014 einschließlich. Der Ansprechpartner ist Michaël Vandroogenbroek (02 226 88 11). Die Antwortadresse ist consult03@ibpt.be.]]></description>
                <pubDate>2014-10-24 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Beschluss vom 16. Oktober 2014 über die Nutzung eines speziellen Rufzeichens für alle Funkamateure zum Gedenken an den 100. Jahrestag des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs]]></title>
                <link>/index.php/verbraucher/veroffentlichung/beschluss-vom-16.-oktober-2014-uber-die-nutzung-eines-speziellen-rufzeichens-fur-alle-funkamateure-zum-gedenken-an-den-100.-jahrestag-des-ausbruchs-des-ersten-weltkriegs</link>
                <description><![CDATA[Wie jede Radiosendestation, die die Erteilung einer Genehmigung beim BIPT beantragt, erhalten die Amateurfunkstationen zusammen mit Ihrer Genehmigung ein Rufzeichen zur Identifizierung auf den Wellen. Dieses Rufzeichen ist zusammengesetzt aus „ON“, gefolgt von einer Ziffer und zwei oder drei Buchstaben. Bei speziellen Ereignissen können die anerkannten Verbände von Funkamateuren beantragen, dass für alle Belgischen Funkamateure, ein anderes Rufzeichen dann „ON“ benutzt wird. Dieses Rufzeichen muss zwischen denjenigen die Belgien zugetraut sind, d.h. zwischen ON und OT, gewählt werden.
Um den 100. Jahrestag des Ausbruchs des ersten Weltkriegs zu gedenken, fragt die VoG UBA (Union royale belge des amateurs-émetteurs), dass alle Funkamateure das Rufzeichen OP (P für "Poppies" - Mohnblumen) im Laufe des Monats November, von 2014 bis 2018, verwenden können. Die Dauer dieser Genehmigung ist befristet, so dass die speziellen Rufzeichen einen gewissen Reiz behalten.]]></description>
                <pubDate>2014-10-23 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Urteil des Brüsseler Appellationshofs vom 24. September 2014 über den Beschluss vom 29. Juni 2010 über die Definition der Märkte, die Analyse der Wettbewerbsbedingungen, die Identifizierung von Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht und die Festlegung geeigneter Verpflichtungen für den Markt 7 - Anrufzustellung]]></title>
                <link>/index.php/verbraucher/veroffentlichung/urteil-des-brusseler-appellationshofs-vom-24.-september-2014-uber-den-beschluss-vom-29.-juni-2010-uber-die-definition-der-markte-die-analyse-der-wettbewerbsbedingungen-die-identifizierung-von-betreibern-mit-betrachtlicher-marktmacht-und-die-festlegung-geeigneter-verpflichtungen-fur-den-markt-7-anrufzustellung</link>
                <description><![CDATA[Urteil des Brüsseler Berufungsgerichts vom 24. September 2014 über den Beschluss des Rates des BIPT vom 29. Juni 2010 über die Definition der Märkte, die Analyse der Wettbewerbsbedingungen, die Identifizierung von Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht und die Festlegung geeigneter Verpflichtungen für den Markt 7 - Anrufzustellung]]></description>
                <pubDate>2014-10-14 00:00</pubDate>
                </item>
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                <title><![CDATA[Beschluss des Rates des BIPT vom 8. Oktober 2014 über die Analyse des Tarifvorschlags von bpost für die vollen Stücktarife für das Jahr 2015]]></title>
                <link>/index.php/verbraucher/veroffentlichung/beschluss-des-rates-des-bipt-vom-8.-oktober-2014-uber-die-analyse-des-tarifvorschlags-von-bpost-fur-die-vollen-stucktarife-fur-das-jahr-2015</link>
                <description><![CDATA[Dieser Beschluss bezweckt die Kontrolle der Einhaltung der Regeln für die Berechnung der Preiserhöhungen der vollen Stücktarife von bpost SA/NV für das Jahr 2015.
Die vollen Tarife sind die Tarife der Produkte, die für Privatnutzer bestimmt sind (oder für Berufsnutzer, die für die Masseneinlieferung von Produkten keine ermäßigten Preise bekommen würden). Die vollen Tarife ändern sich gemäß dem eingelieferten Volumen oder der Vorbereitung der Sendungen nicht.
Diese Kontrolle geschieht gemäß Artikel 144ter des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen (weiter "das Gesetz vom 21. März 1991), sowie gemäß den Artikeln 29, 31 und 32 des königlichen Erlasses vom 11. Januar 2006 zur Anwendung des Titels IV (Reform der Regie der Posten) des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen (weiter "der KE vom 11. Januar 2006").
Nach Analyse stellt sich heraus, dass die von bpost für das Jahr 2015 vorgeschlagenen Erhöhungen der vollen Tarife den Artikel 144ter § 1, 1°, 2°, 3° und 4° des Gesetzes vom 21. März 1991 einhalten. Demzufolge sieht das BIPT keinen Grund, den von bpost am 29. August 2014 gestellten Antrag auf Preiserhöhung zu verweigern.]]></description>
                <pubDate>2014-10-10 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Beschluss des Rates des BIPT vom 26. September 2014 über die Neutralisierung bestimmter Fehlermeldungen auf Zugangslinien gemäß Artikel 7 § 2 der Anlage zum Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation]]></title>
                <link>/index.php/verbraucher/veroffentlichung/beschluss-des-rates-des-bipt-vom-26.-september-2014-uber-die-neutralisierung-bestimmter-fehlermeldungen-auf-zugangslinien-gemas-artikel-7-2-der-anlage-zum-gesetz-vom-13.-juni-2005-uber-die-elektronische-kommunikation</link>
                <description><![CDATA[Der vorliegende Beschluss ist Teil der Durchführung des Artikels 7 § 2 Absatz 4 der Anlage zum Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation. Die Absicht des vorliegenden Beschluss ist doppelt:

das Festlegen der Fälle, wo die Dauer der Beseitigung der Störung auf der Zugangslinie bei der Aufsicht über die in Artikel 7 § 2 der GEK-Anlage erwähnten Qualitätsanforderungen nicht berücksichtigt wird, weil es sich um Fälle handelt, worüber der Anbieter keine Kontrolle hat und die nicht einem Fehler von ihm zugeschrieben werden können;
das Festlegen der Modalitäten für die Kommunikation und Billigung der vom Universaldienstanbieter angeführten Ursachen zur Rechtfertigung der Nicht-Einhaltung seiner Verpflichtungen.]]></description>
                <pubDate>2014-10-07 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Die Telekombetreiber passen Ihre allgemeinen Nutzungsbedingungen auf Antrag des BIPT an]]></title>
                <link>/index.php/verbraucher/veroffentlichung/die-telekombetreiber-passen-ihre-allgemeinen-nutzungsbedingungen-auf-antrag-des-bipt-an</link>
                <description><![CDATA[Am Ende des Jahres 2013 hat das BIPT bei einigen Telekombetreiber eine Kontrollkampagne geführt über die Einhaltung wichtiger Regeln zum Verbraucherschutz in den allgemeinen Verkaufsbedingungen und anderen Geschäftsdokumenten.]]></description>
                <pubDate>2014-10-03 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Mitteilung des Rates des BIPT vom 23. September 2013 über die Kontrolle der  allgemeinen Bedingungen des Betreibers]]></title>
                <link>/index.php/verbraucher/veroffentlichung/mitteilung-des-rates-des-bipt-vom-23.-september-2013-uber-die-kontrolle-der-allgemeinen-bedingungen-des-betreibers</link>
                <description><![CDATA[In dieser Mitteilung finden Sie die Ergebnisse der Kontrollen, die das BIPT während der Jahre 2013 und 2014 mit Bezug auf die Angabe von Zugang zu Notdiensten, Kündigung von Verträgen, Kompensationen und Verzugszinsen in den allgemeinen Bedingungen der Betreiber durchgeführt hat. Alle Betreiber haben anlässlich der Kontrolle ihre allgemeinen Bedingungen angepasst.]]></description>
                <pubDate>2014-10-03 00:00</pubDate>
                </item>
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                <title><![CDATA[Beschlussentwurf vom 30. September 2014 über die Transparenz der Standardangebote [Inkl. Addendum Protocols Transparency]]]></title>
                <link>/index.php/verbraucher/veroffentlichung/beschlussentwurf-vom-30.-september-2014-uber-die-transparenz-der-standardangebote-inkl.-addendum-protocols-transparency</link>
                <description><![CDATA[Am 26. November 2012, 12. Juni 2013 und 27. August 2013 hat Belgacom mehrere Anpassungen der WBA-, VDSL2- und BROBA Ethernet-Standardangeboten vorgeschlagen, um diese zu verbessern und zu vervollständigen hinsichtlich der technischen Beschränkungen im Rahmen der Dedicated VLAN-Option. Gemäß Artikel 59 Absatz 6 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation, erwägt das BIPT in einem Beschlussentwurf Belgacom zu verpflichten ihre Vorschläge zur Abänderung der oben erwähnten Standardangeboten anzupassen. Das BIPT legt diesen Beschlussentwurf zur Konsultation des Sektors vor, gemäß Artikel 139 und 140 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation.]]></description>
                <pubDate>2014-10-01 00:00</pubDate>
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