• Sie haben Recht auf klare Informationen

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    Schließen Sie ein Abonnement für einen Festnetzanschluss, ein Handy, das Internet oder ein Bündelangebot, das z.B. Mobilfunk, Internet und Fernsehen umfasst, ab? Oder kaufen Sie eine Prepaidkarte? In diesem Fall muss der Telekombetreiber Ihnen folgende Informationen zur Verfügung stellen.
  • Beschluß vom 2. September 2019 über die Anerkennung der Bruxelles Royal Yacht Club

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Der Royal Yacht Club Brüssel, Chaussée de Vilvorde 1, 1020 Brüssel, ist ein anerkanntes Schulungszentrum für die SRC-Betriebszeugnisse. Die vom Royal Yacht Club Brüssel ausgestellten theoretischen und praktischen Schulungsnachweisen ermöglichen die Anmeldung zur vom BIPT organisierten SRC-Prüfung ab dem Inkrafttreten dieser Beschluss (d.h. ab dem Datum der Veröffentlichung auf der Website des BIPT).
  • Beschwerden

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    Du solltest deine Fragen entsprechend der Art des Problems stellen, das du gerade hast.
  • Anschluss

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    Derzeit gibt es keinen benannten geografischen Universaldienstanbieter. Der Anschluss zu einem Festnetz ist in der Regel kostenpflichtig.
  • Antragsformular für das Erhalten einer Ermächtigung zur Benutzung privater Funkstellen

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    Antragsformular für das Erhalten einer Ermächtigung zur Benutzung privater Funkstellen
  • Angebote vergleichen

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    Für die Festnetztelefonie benötigen Sie einen Verbindungsanbieter und einen Festnetztelefondienstanbieter (Anrufe).
  • Qualitätsindikatoren

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    Welche Art von Kundendienst brauche ich? Wo finde ich relevante/nützliche Information? Soll die Verbindung immer zur Verfügung stehen? Achtung: Die Anbieter binden sich dazu, die größten Anstrengungen zu machen, aber überprüfen Sie doch die versprochene Qualität und kontrollieren Sie, ob Ihr Anbieter Verpflichtungen mit Bezug auf die Beseitigung von Störungen eingeht.
  • Radare

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    Ein Radar ist ein System, das mithilfe von Funkwellen die Anwesenheit von Objekten (Zielen) in der Luft, an Land oder auf See erkennt.
  • Marktüberwachung

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    Es handelt sich um alle Geräte, die Funkwellen ausstrahlen und/oder empfangen können. Das BIPT ist mit der Kontrolle der Konformität von den auf dem Markt bereitgestellten Funkanlagen beauftragt. Die Marktüberwachung bietet den Verbrauchern Schutz, trägt zu einem fairen Wettbewerb bei und verhindert die Vermarktung von Geräten, die die Bevölkerung gefährden und/oder funktechnische Störungen verursachen können. Zusätzlich zu den Konformitätsanforderungen in einigen Ländern des Europäischen Marktes können jedoch zusätzliche Beschränkungen für Funkanlagen gelten.
  • Kontrollen / Störungen

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    Funktechnische Störungen können das reibungslose Funktionieren von Funksendern und/oder Funkempfängern beeinträchtigen. Bei dem BIPT ist der Dienst NCS (Nationaldienst für die Überwachung des Frequenzspektrums) mit der Rolle der "Wellenpolizei" beauftragt. Die Störungen können telefonisch, per Post, per Fax oder per E-Mail gemeldet werden. Die Störungen von Telefonen müssen zunächst Ihrem Telefonanbieter gemeldet werden.
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