Alles, was Sie über 5G wissen sollten

5G wird in Belgien innerhalb der von Europa gezeichneten Umrissen eingeführt. Im Aktionsplan „5G für Europa“ schlug die Europäische Kommission bereits 2016 vor, 5G-Netze koordiniert auszubauen. Die Europäische Union bezeichnete drei bevorzugte Frequenzen für die 5G-Technologie: 700 MHz, 3,5 GHz und 26 GHz. Der europäische Kodex für die elektronische Kommunikation, der vom Europäischen Parlament und vom Rat (worin auch Belgien vom zuständigen Minister repräsentiert wird) gebilligt wurde und der ins belgische Recht bis zum 21. Dezember 2020 umgesetzt werden musste, legt den Mitgliedstaaten einen konkreten Zeitplan für das Einführen von 5G in diese Frequenzbänder auf.
Dieser Zeitplan ist verbindlich. Ende Juni 2020 war die Deadline der Bereitstellung des 700-MHz-Bandes; die Bereitstellung der Nutzungsrechte der übrigen Pionierbänder musste spätestens am 31. Dezember 2020 beendet sein.

Der belgischen Einführung geht ein langes demokratisches Verfahren voran. Dies wurde vom BIPT mit der Veröffentlichung seiner Mitteilung vom 10. September 2018 über die Einführung von 5G in Belgien eingesetzt. Danach veröffentlichte das BIPT verschiedene öffentliche Konsultationen über die gesetzlichen Texte. Juli 2018 nahm der damalige föderale Ministerrat zum ersten Mal die Entwurfstexte für die Veranstaltung der 3400-3800-MHz-Band-Versteigerung an. Bevor eine Versteigerung stattfinden kann, muss der Konzertierungsausschuss, das Organ, worin die verschiedenen belgischen Behörden ihre Politik aufeinander abstimmen, sich darüber einigen.

Parallel zu den Beratungen im Konzertierungsausschuss wurde auch das föderale Parlament benachrichtigt. Am 11. Dezember 2019 fand über den 5G-Ausbau eine Anhörung statt.

Wegen Ausbleiben eines politischen Abkommens und angesichts der europäischen Deadline für die 5G-Einführung, startete das BIPT ein Verfahren für die Zuteilung vorläufiger Nutzungsrechte in einem Teil des 3600-MHz-Bandes, um darin 5G anzubieten. Das BIPT veranstaltete Anfang 2020 einen Aufruf zu Bewerbern. Der Beschlussentwurf für die Zuteilung der vorläufigen Genehmigungen an die sich bewerbenden Betreiber (Cegeka, Entropia Investments BVBA, Orange Belgium, Proximus, und Telenet Group), inklusive der Nutzungsmodalitäten, wie die technischen Anforderungen, die zu zahlenden Rechte, die Gültigkeitsdauer der Genehmigung ... wurde am 23. März 2020 zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht. 

Am 22. Januar 2021 hat der föderale Ministerrat das 5G-Dossier erneut erwogen und einen Gesetzentwurf sowie einige Königlichen Erlasse gebilligt, welche nach Einstimmung durch u.a. den Konzertierungsausschuss die Versteigerung von 5G-Rechten in unserem Land ermöglichen.

Am 26. Mai 2021 genehmigte der Konzertierungsauschuss einstweilen den Gesetzentwurf, der am 17. Juni in der Plenarversammlung von der Abgeordnetenkammer angenommen wurde und am 6. Juli 2021 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde.

Folglich wurde vom 16. Juli bis zum 31. August 2021 eine öffentliche Konsultation veranstaltet über die Königlichen Erlasse zur Regelung der Veranstaltung der Multiband-Versteigerung, während derer die 5G-Nutzungsrechten angeboten werden sollen.

Am 24. November 2021 hat der Konzertierungsausschuss den Königlichen Erlassen für die Versteigerung des 5G-Spektrums endgültig zugestimmt. Nach der Veröffentlichung der Königlichen Erlasse am 23. Dezember 2021 hat das BIPT die Vorbereitungen der Versteigerung und die Versteigerung selbst angefangen.

Am 20. Juli 2022 schloss die letzte Phase der Versteigerung der Funkfrequenzen.

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