• FAQ

    Es gibt mehrere Prüfungsstufen, vom Anfänger bis zum Fortgeschrittenen: 

    • Für Anfänger:

    Die C-Prüfung (Basisgenehmigung) besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen über den im Handbuch erwähnten Lernstoff.
    Eine richtige Antwort ist 1 Punkt wert; eine falsche oder keine Antwort ist 0 Punkte wert. Zum Bestehen sind 80% der Punkte erforderlich. Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt. Um diese Prüfung ablegen zu können, ist eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss einer praktischen Prüfung erforderlich, die von einem vom Institut anerkannten Amateurfunkverband organisiert wurde.

    • Für das mittlere Niveau:

    Die B-Prüfung (Novice Genehmigung) besteht aus 38 Multiple-Choice-Fragen über den im Handbuch erwähnten Lernstoff (20 Fragen zum technischen Teil, 10 Fragen zum rechtlichen Teil und 8 Fragen zum Verfahrensteil).
    Eine richtige Antwort ist 1 Punkt wert; eine falsche oder keine Antwort ist 0 Punkte wert. Für jede Komponente müssen mindestens 50 % der Punkte erreicht werden.
    Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.

    • Für Fortgeschrittene:

    Die A-Prüfung (HAREC Genehmigung) besteht aus 48 Multiple-Choice-Fragen über den im Handbuch erwähnten Lernstoff (30 Fragen zum technischen Teil, 10 Fragen zum rechtlichen Teil und 8 Fragen zum Verfahrensteil).
    Eine richtige Antwort ist 1 Punkt wert; eine falsche oder keine Antwort ist 0 Punkte wert. Für jede Komponente müssen mindestens 50 % der Punkte erreicht werden.
    Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.
     

  • FAQ

    Senden Sie eine E-Mail an examen@bipt.be mit Ihrem Namen und Vornamen, Ihrer Postanschrift (Adresse), Ihrer Telefonnummer und einer Kopie beider Seiten Ihres Personalausweises.

    Wenn Sie eine Prüfung der Stufe C ablegen möchten, fügen Sie bitte eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss einer praktischen Prüfung von einem anerkannten Verband bei.

    Unser Dienst wird mit Ihnen in Kontakt treten, um Ihnen Prüfungsdaten vorzuschlagen.

    Beachten Sie, dass Sie mindestens 12 Jahre alt sein müssen, um an einer Prüfung teilnehmen zu können.

  • FAQ

    Am 1. Januar 2021 nehmen die jetzigen Verhältnisse zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich ein Ende, ungeachtet des Schließens eines Partnerschaftsabkommens.

    Das Vereinigte Königreich wird ab dem 1. Januar 2021 für Zollzwecke wie ein nicht-EU-Land behandelt.

    Pakete nach und aus dem Vereinigten Königreich werden das gleiche Verfahren wie für Drittländer (Nicht-EU-Länder), wie Kanada oder die Vereinigten Staaten, befolgen. Dies bedeutet, dass diese Pakete von einem Zollformular begleitet werden müssen. Dieses Formular ist erforderlich, um die Zollformalitäten zu erledigen.

    Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an das „Brexit Call Center“ der Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsverwaltung zu wenden. Dieser Dienst ist montags bis freitags von 9.00 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 0257/55.555 verfügbar.

  • FAQ

    Ab dem Inkrafttreten des Brexits, d. h. ab dem 1. Januar 2021, gelten die europäischen Regeln für Auslandsgespräche nicht mehr für Anrufe und SMS-Nachrichten, die von Belgien aus nach dem Vereinigten Königreich (oder nach Nummern im Vereinigten Königreich) getätigt/gesendet werden. Infolgedessen werden die Betreiber nicht mehr verpflichtet sein, die in den europäischen Vorschriften vorgesehenen Tarifobergrenzen einzuhalten.

    Betreiber, die beschließen, diese Tarifobergrenzen nicht mehr anzuwenden, müssen ihre Kunden einen Monat im Voraus über die neuen geltenden Tarife informieren.

  • FAQ

    Ab dem Inkrafttreten des Brexits, d. h. dem 1. Januar 2021, gelten die europäischen Roaming-Regeln nicht mehr für das Vereinigte Königreich.

    Großkundendienste

    Roaming-Diensteanbieter für Roamingkunden (im Folgenden „Roaminganbieter“), die in der EU tätig sind:

    • genießen bei der Beantragung des Großkundenroamingzugangs nicht länger von der Verpflichtung der im Vereinigten Königreich tätigen Mobilfunknetzbetreiber, allen zumutbaren Anträgen auf Großkundenroamingzugang nachzukommen (Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 531/2012);
    • genießen nicht länger von den EU-Vorschriften über die maximalen Großkunden-Roamingentgelte, die Betreiber eines im Vereinigten Königreich tätigen besuchten Netzes für die Erbringung von Großkundenroamingdienste in der EU abrechnen können (Artikel 7, 9 und 12) der Verordnung (EU) Nr. 531/2012). Bei einem Brexit ohne Vereinbarung müssen die Kunden über die neuen Roamingentgelte, die im Vereinigten Königreich oder von einem europäischen Land nach dem Vereinigten Königreich gelten, informiert werden.

     
    Endkundendienste

    • Die Betreiber werden nicht mehr verpflichtet sein, die in den europäischen Verordnungen vorgesehenen Regeln für Endkundendienste auf Roamingkunden anzuwenden, die im Vereinigten Königreich roamen. Da diese Regeln auf die Einführung von „Roam like at Home“-Tarifen abzielen, können die Betreiber, wenn sie es wünschen, für Roamingkunden in Großbritannien höhere Tarife anwenden als für Inlandskunden.
    • Betreiber, die beschließen, keine „Roam like at Home“-Tarife mehr anzuwenden, müssen ihre Kunden einen Monat im Voraus über die neuen Roamingentgelte informieren, die im Vereinigten Königreich oder von einem europäischen Land nach dem Vereinigten Königreich gelten.

  • FAQ

    Nein, ein PLB ist mit einer Person und nicht mit einem Schiff verbunden,

    ABER Sie müssen Ihren PLB auf der Website https://www.406registration.com/ zwingend registrieren.

  • FAQ

    Ein Formular steht zu Ihrer Verfügung. Bitte folgen Sie den Anweisungen, einschließlich der Anforderung von Dokumenten, die für die Bearbeitung erforderlich sind.

    Die Genehmigung ist kostenlos.

    Vollständige Anträge werden in chronologischer Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

    Es ist sinnlos, uns zu kontaktieren; wenn Ihr Dossier nicht vollständig ist, werden wir Sie auffordern, uns die fehlenden Elemente zu übermitteln. Sobald Ihr Dossier bearbeitet wurde, erhalten Sie die Genehmigung per Postsendung.

    Auch Bodenstationen müssen von einer Genehmigung erfasst werden.

  • FAQ

    Wir erteilen keine ICAO-Codes (ICAO - International Civil Aviation Organization): diese Codes sind die geografischen Klassifizierungscodes mit vier Buchstaben, die jedem Flughafen weltweit zugewiesen sind.

    International Civil Aviation Organization codes

  • FAQ

    Zuerst noch dies

    Sie können sich entscheiden, die Handy-Rufnummer gleich mitzunehmen oder dies an einem Tag, der mit dem Neuanbieter verabredet wird, zu tun. 

    Ein Datum verabreden kann wichtig sein, wenn noch eine Vertragsfrist läuft oder ein Gerät noch ratenweise gezahlt werden muss. Ohne verabredetes Datum für die Umschaltung, riskieren Sie, Ihrem Altanbieter noch eine Kündigungsentschädigung zahlen zu müssen.

    Einen Werktag 

    Nach dem Besuch im Laden oder auf der Website Ihres Neuanbieters oder vor dem verabredeten Datum der Rufnummermitnahme überprüft der Neuanbieter zusammen mit dem Altanbieter, ob für die Rufnummermitnahme technisch alles in Ordnung ist. 

    Nach der technischen Validierung dauert die Rufnummermitnahme höchstens einen Werktag. 

    Was geschieht bei einer Verzögerung? 

    Wenn diese Leistung im Vergleich zum verabredeten Datum um mehr als einen Werktag länger dauert, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 3 Euro pro Tag Verspätung. Manchmal kann der Betrag sich auch auf 5 Euro pro Tag Verspätung belaufen.

    Beantragen Sie diese Entschädigung immer bei Ihrem Neuanbieter. Auch wenn Sie wissen oder meinen, dass der Altanbieter daran schuld ist. 

    Machen Sie das innerhalb von 6 Monaten nach der Rufnummermitnahme.

    Im Falle einer Prepaidkarte kann die Entschädigung in Form eines zusätzlichen Kartenguthabens gewährt werden.

  • FAQ

    Herzlichen Glückwunsch! Ihr Sprechfunkzeugnis wird Ihnen per Postsendung zugesandt.

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