Dieser Beschluss über das BROBA-Angebot für 2005 wurde dieser Beschluss teilweise aufgehoben durch ein Urteil des Brüsseler Berufungsgerichts vom 11. Mai 2007. Belgacom reichte einen Rechtsbehelf beim Kassationshof gegen dieses Urteil ein aber Ihr Antrag wurde am 25. Juni 2010 abgelehnt.

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