Zur Ausführung von Artikel 14, Absatz 1, 3°, des Gesetzes vom 17. Januar 2003 über das Statut der Regulierungsbehörde des belgischen Post- und Telekommunikationssektors hat das BIPT die Einhaltung der Bedingungen der Genehmigung durch TBC-Post nach fünf Jahren Tätigkeit überprüft. Aus dieser Überprüfung geht hervor, dass TBC-Post ihre Genehmigungspflichten erfüllt.

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