Der Beschluss des Rates des BIPT vom 18. April 2023 über die Kontrolle der Versandfristen für das Jahr 2021 umfasst die vorrangigen Einzelstück-Inlandsbriefsendungen, die nicht-vorrangigen Einzelstück-Inlandsbriefsendungen, die Einzelstück-Inlandseinschreiben, die Einzelstück-Inlandspostpakete und die eingehenden grenzüberschreitenden Einzelstück-Vorrangsendungen.

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