Der Beschluss bezieht sich hauptsächlich auf die Zuteilung exklusiver Frequenzbänder für die Nutzung von Richtfunkverbindungen an Telenet Group, Proximus und Orange Belgium.

Der Beschluss betrifft auch eine Änderung der Funkschnittstelle E18 für digitale Funkverbindungen zum Betrieb im 26 GHz-Frequenzband.

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