Beschlussentwurf über die Aufhebung der Universaldienstverpflichtungen hinsichtlich des Anbietens öffentlicher Fernsprechautomaten und sonstiger Zugriffspunkte auf öffentliche Sprachtelefoniedienste Dieser Beschluss des BIPT bezieht sich auf die Aufhebung der Universaldienstverpflichtungen hinsichtlich des Anbietens öffentlicher Fernsprechautomaten und sonstiger Zugriffspunkte auf öffentliche Sprachtelefoniedienste. Vorgehensweise zum Beantworten der Konsultation: Die Antwortfrist läuft bis zum 29. März 2013 einschließlich. Die Antwortadresse ist consult05@ibpt.be. Der Betreff des E-Mails enthält wenigstens den Verweis “CONS-2013-A5”. Der Ansprechpartner ist Marie-Eve Bondroit, erster Berater (02 226 89 15). Die Antworten sind nur über E-Mail an die erwähnte Adresse einzusenden. Es wird darum gebeten, nur das Formular, das als erstes Blatt bei der Antwort auf eine durch das BIPT veranstaltete öffentliche Konsultation anzuwenden ist, zu benutzen. Das BIPT möchte auch, dass die Anmerkungen auf die Paragraphen und/oder Teile, worüber sie handeln, verweisen.
- FR: Dokument herunterladen "Projet de décision concernant la levée des obligations de service universel relatives à la mise à disposition de postes téléphoniques payants publics et d'autres points d'accès aux services publics de téléphonie vocale"
- NL: Dokument herunterladen "Ontwerpbesluit betreffende de opheffing van de universeledienstverplichtingen met betrekking tot de beschikbaarstelling van openbare betaaltelefoons en andere toegangspunten tot openbare spraaktelefoniediensten"