Nutzer von Prepaidkarten, die ihre Mobilfunknummer zu einem anderen Anbieter übertragen, haben Anspruch auf Rückerstattung ihres unbenutzten Anrufguthabens.

Nach einer Reihe von Kontrollen stellte das BIPT (Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation) fest, dass Lycamobile diese gesetzliche Verpflichtung nicht ordnungsgemäß einhält, und verhängte gegen diesen Betreiber eine Geldbuße von 280.000 EUR.

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