Am 7. Februar 2020 forderte der Vorsitzende des Mobilitätsausschusses das BIPT auf, ein Gutachten zum „Entschließungsantrag über die soziale Rolle des Postboten“ zu formulieren.

In dieses Gutachten, das vom BIPT auf der Grundlage von Artikel 14 §1 1° des Gesetzes vom 17. Januar 2003 über die Satzung der Regulierungsbehörde des belgischen Post- und Telekommunikationsbereichs abgegeben wurde, wurden die Befunde früherer Verbraucherstudien des BIPT eingeschlossen.

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