Das BIPT war stark an der Vorbereitung dieses Entwurfs zur Umsetzung der Richtlinie 2014/53/EU beteiligt. Das BIPT unterstützt diesen Entwurf.

Dieser Entwurf hat zum Königlichen Erlass vom 25. März 2016 über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt Anlass gegeben.

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