Artikel 29 der Verfassung sieht Folgendes vor: „Das Briefgeheimnis ist unverletzlich. Das Gesetz bestimmt, welche Bediensteten für die Verletzung des Geheimnisses der der Post anvertrauten Briefe verantwortlich sind. “

Der Ausschuss „Verfassung und Institutionelle Reform“ der Abgeordnetenkammer von Belgien prüft einen Vorschlag zur Revision dieses Artikels, um ihn um den folgenden Satz zu ergänzen: „Die Vertraulichkeit privater Mitteilungen ist unverletzlich, außer in den Fällen und unter den Bedingungen, die durch Gesetz festgelegt sind“.

Dieser Ausschuss bat das BIPT um sein Gutachten über diesen Vorschlag.

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