Es handelt sich um ein Gutachten des BIPT an den Mobilitätsausschuss der Abgeordnetenkammer im Anschluss an dessen Ersuchen um ein Gutachten über den Gesetzesvorschlag vom 3. Dezember 2019 zur Abänderung des Gesetzes vom 26. Januar 2018 über die Postdienste was die Laufzeiten anbetrifft, Nr. 840/1.

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