Die von der Postministerin zur Konsultation vorgelegte Bestimmung ändert Artikel 8 des Gesetzes vom 26. Januar 2018, indem sie die Gruppe der Unternehmen, die zur Finanzierung des Instituts beitragen, auf alle Anbieter von Postdiensten ausweitet, die im vergangenen Jahr mehr als 500.000 Euro Umsatz mit Tätigkeiten des Postdienstes in Belgien erzielt haben.

In dem Vorschlag wird die Höhe der jährlichen Regulierungsgebühr beibehalten, die sich aus einem Festbetrag von 0,1 % des Umsatzes aus Tätigkeiten des Postdienstes zusammensetzt. Dieser Betrag kann durch einen im Ministerrat beratenen Königlichen Erlass erhöht werden.

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