In Belgien ist für den Besitz oder die Nutzung von Funkanlagen eine Einzelgenehmigung vom BIPT erforderlich.

Die Allgemeingenehmigung ist eine Ausnahme von diesem Grundsatz der Einzelgenehmigungspflicht.

Im System der Allgemeingenehmigung ist die Nutzung der Funkfrequenzen frei, solange die vom BIPT festgelegten technischen Nutzungsbedingungen eingehalten werden.

Für die Nutzung der Funkfrequenzen werden keine Gebühren fällig.

Wie können Sie auf dieses Dokument reagieren? 

  • Bis zum 12. Februar 2022 
  • Nur per E-mail an consultation.sg@bipt.be
  • Mit dem Verweis „Consult-2022-A1“ 
  • Kontaktperson: Michaël Vandroogenbroek, Erster Ingenieur-Berater (+32 2 226 88 11) 
  • Bitte fügen Sie dieses Formular als erstes Blatt Ihrer Antwort bei. 
  • Ihre Kommentare sollten sich auf die Paragrafen und/oder Teile beziehen, mit denen Sie sich befassen, und deutlich angeben, was vertraulich ist.

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