Dieser Entwurf eines Königlichen Erlasses, der auf Antrag der Ministerin für öffentliche Maßnahmen und Modernisierung vorgelegt dieser öffentlichen Konsultation vorgelegt wird, zielt auf die Ausführung der Artikel 44/4 und 44/5 des Grundlagengesetzes vom 30. November 1998 über die Nachrichten- und Sicherheitsdienste ab. 

Diese Artikel sind Teil des Rechtsrahmens für Maßnahmen zum Abfangen von im Ausland gesendeten oder empfangenen Kommunikationen, zum Eindringen in ein im Ausland befindliches Computersystem und zur Aufnahme von Stand- oder Bewegtbildern durch den Allgemeinen Nachrichten- und Sicherheitsdienst im Ausland.

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