Am 22. Juni 2020 erklärte sich der Nationale Sicherheitsrat einverstanden mit einer Reihe von zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf Mobilfunknetze. 

Im Anschluss an diese Vereinbarung wurden ein Vorentwurf eines Gesetzes zur Einführung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen für die Bereitstellung von 5G-Mobilfunkdiensten und ein Entwurf eines königlichen Erlasses für einen sicheren Ausbau der 5G-Netze vom 2.12.2020 bis zum 30.12.2020 auf der Website des BIPT einer öffentlichen Konsultation unterzogen. 

Dieser Entwurf eines Königlichen Erlasses wurde durch einen zweiten Entwurf eines Königlichen Erlasses ergänzt, der zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für die Bereitstellung von 5G-Mobilfunkdiensten für Full MVNOs und den Einsatz von Dienstanbietern einführt. 

Dieser zweite Entwurf wurde vom 07.05.5021 bis zum 04.06.2021 einer öffentlichen Konsultation unterzogen. 

Es wurde ein neuer Entwurf eines königlichen Erlasses ausgearbeitet, der darauf abzielt, Lokalisierungsanforderungen für 5G-Netze einzuführen.

Diese Konsultation bezieht sich auf den neuen Entwurf des Königlichen Erlasses. 

Auf Antrag der Vizepremierministerin und Ministerin des Öffentlichen Dienstes, der Öffentlichen Unternehmen, der Telekommunikation und der Post organisiert das BIPT eine öffentliche Konsultation zu den beigefügten Texten. 

Wie können Sie auf dieses Dokument reagieren? 

  • Bis zum 17. Dezember um 18:00 Uhr 
  • Nur per E-Mail an consultation.sg@bipt.be 
  • Mit dem Verweis CONSULT-2021-E2 
  • Kontaktperson: Dienst Netzsicherheit (+32 2 226 89 78) 
  • Antworten werden nur auf elektronischem Wege an die angegebene Adresse erwartet
  • Bitte fügen Sie dieses Formular als erstes Blatt Ihrer Antwort bei. 
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