Diese Konsultation betrifft den im Anhang beigefügten Vorentwurf eines Königlichen Erlasses zur Änderung des Königlichen Erlasses vom 2. Februar 2007 über die Notdienste zur Ausführung des Artikels 107 § 1 und § 3, des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen über elektronische Kommunikation für die Notdienste.

Dieser Vorentwurf zielt auf die Ausdehnung der Liste der Notdienste mit Fernunterstützung, um mehrere Hilfetelefon Hotlines und Dienste zum Kampf gegen Gewalt darin aufzunehmen. Seit zwei Jahren wurde eine Zunahme der Gewalt, vor allem geschlechtsspezifischer und innerfamiliärer Gewalt sowie Gewalt zwischen Partnern, beobachtet.

Durch das Hinzufügen der Nummern 0800 30 030 und 0800 98 100 (französischsprachiges Belgien) sowie 1712 (niederländischsprachiges Belgien), die verwendet werden, um Hilfetelefon Hotlines „Gewalt“ zu erreichen, zu den herkömmlichen Notrufnummern, zielt der Vorentwurf des Erlasses auf die Schaffung eines zusätzlichen Instruments zur Prävention der Gewalt, insbesondere der innerfamiliären Gewalt, das zu einer wirksamen Unterstützung sowohl der Opfer als auch ihrer Angehörigen, der Fachleute und der Gewalttäter führen kann. Der Entwurf des Berichts an den König, der dieser Konsultation als Anlage beigefügt ist, enthält weitere Erläuterungen zu diesem Thema.

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