Diese öffentliche Konsultation betrifft zwei Entwürfe von Dokumenten:

  • Der Vorentwurf des Gesetzes fügt zunächst einen Artikel 106/2 in das Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation ein.

Mit diesem neuen Artikel wird eine Rechtsgrundlage für die Einrichtung einer zentralen Nummerndatenbank geschaffen, zur Bereitstellung von Teilnehmerinformationen an die Notdienste sowie an die Anbieter von Auskunftsdiensten und Verzeichnissen.

  • Anschließend ändert der Vorentwurf des Gesetzes die Artikel 45, 46, 133 und 145 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation, um die durch den neuen Artikel 106/2 geschaffene Datenbank zu erwähnen. Der Entwurf des königlichen Erlasses bezieht sich auf die Verwaltung und den Betrieb der Datenbank, die Modalitäten des Zugriffs auf die in der Datenbank vorhandenen Daten sowie die Daten, die in die Datenbank aufgenommen werden sollen.

Wie können Sie auf diese Konsultation reagieren?

  • Antwortfrist: bis zum 26. März 2021
  • per E-Mail: consultation.sg@bipt.be
  • Mit dem Verweis CONSULT-2021-A5
  • Kontaktperson: Teodora Rusu, Beraterin (02/226 88 73)
  • Bitte fügen Sie dieses Formular als erstes Blatt Ihrer Antwort bei.
  • Ihre Kommentare sollten sich auf die Paragrafen und/oder Teile beziehen, mit denen sie sich befassen, und deutlich angeben, was vertraulich ist.

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