Antwortfrist läuft bis den 26. Oktober 2012 an An Van Hemelrijck, 1ste Beraterin (02 226 87 03, an.van.hemelrijck@bipt.be).

Antworten sollen elektronisch versendet werden. Auf dem Dokument soll deutlich angegeben werden, welche Informationen vertraulich sind.

Der vorliegende Entwurf bezweckt nämlich, den Anmerkungen des Staatsrates in seinem Gutachten 47.079/4 vom 16. September 2009 Rechnung zu tragen. Zugleich werden einige Sprachfehler und Irrtümer verbessert. Weiterhin wird einiges präzisiert und verdeutlicht.

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