Gemäß Artikel 6 § 3 des Gesetzes vom 26. Januar 2018 über Postdienste wird die Liste mit den Namen der Postdienstleister, die über eine Einzellizenz verfügen, auf der Website des Instituts veröffentlicht und mindestens einmal jährlich aktualisiert.

Dieses Dokument ist nicht in Ihrer Sprache verfügbar. Sie können es jedoch in der folgenden Sprache einsehen: (FR, NL)

Nach oben