Eine Kosten-Preis-Schere kann auf den Märkten für elektronische Kommunikation ein Wettbewerbsproblem darstellen, insbesondere bei Breitband-Internetzugängen und Mietleitungen. Eine Kosten-Preis-Schere tritt auf, wenn ein vertikal integrierter Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht auf Großkundenebene seine Endkundenpreise so positioniert, dass die Marge zwischen den Großhandelskosten und den Endkundenpreisen unzureichend ist, damit ein Wettbewerber ähnliche Einzelhandelsprodukte anbieten kann.

Um die Wettbewerbsprobleme anzugreifen, haben die KRK und das BIPT im Rahmen verschiedener Beschlüsse dem Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht eine Verpflichtung auferlegt, keine Kosten-Preis-Schere anzuwenden. Um die Verpflichtung, keine Kosten-Preis-Schere anzuwenden – wie diese aufgrund eines Marktanalyseverfahrens auferlegt werden kann – zu konkretisieren, veröffentlicht das BIPT das vorliegende Dokument, welches seine Richtschnuren zur Anwendung von Kosten-Preis-Schere enthält. Diese Richtschnuren verdeutlichen die Grundsätze, unter denen das BIPT eine Kosten-Preis-Schere untersuchen wird.

Frühere Richtschnuren zur Bewertung einer Kosten-Preis-Schere, die in seinem Beschluss vom 11. Juli 2007 festgelegt wurden, werden vom BIPT aufgehoben werden.

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