Durch diesen Mitteilungsentwurf möchte das BIPT zu der Debatte über die eventuelle Einführung von Pflichtbeitragen für Unternehmen, die Telekombetreibern über das Internet Inhalt übermitteln, beitragen. In diesem Stadium handelt es sich nicht um eine endgültige Stellungnahme des BIPT. 

In dieser Note sammelt das BIPT Daten und Studien, aufgrund wovon bewertet werden kann, ob eine Zahlungspflicht notwendig und wünschenswert ist. Diese Untersuchung kann in Zukunft noch ergänzt werden, je nachdem zusätzliche Studien oder konkretere Zahlungsmechanismen lanciert werden.
 
Aufgrund dieser ersten Untersuchung ist das BIPT der Meinung, dass heute die Notwendigkeit von Pflichtzahlungen durch Internetplattformen an Netzbetreiber in Belgien noch ungenügend nachgewiesen worden ist. 

Zugleich betont das BIPT, dass eine Zusammenarbeit zwischen Telekombetreibern (Internetdienstanbietern oder „ISP“) und Internetplattformen (Anbietern von Inhalt und Anwendungsprogrammen oder „CAP“) zu einem robusten Internetbreitband-Ökosystem beiträgt: „CAP“ und „ISP“ sind wegen der Wichtigkeit von sowohl leistungsfähigen Netzen wie der Verfügbarkeit interessanten Inhalts, wirtschaftlich gegenseitig voneinander abhängig. 

Deshalb hat sowohl ein „ISP“ wie ein „CAP“ Interesse daran, Inhalt möglichst zuverlässig beim Kunden zu liefern. Deshalb bittet das BIPT die interessierten Parteien („CAP“, „ISP“, Vereine, Bürger, ...), in Antwort auf diese erste Analyse Ihre Standpunkte hierüber oder Daten, die zur Debatte beitragen können, dem BIPT mitzuteilen.

Wie können Sie auf dieses Dokument reagieren? 

  • Bis zum 26 Juni 2023
  • Nur per E-mail an consultation.sg@bipt.be
  • Mit dem Verweis „ CONSULT-2023-B7 “ 
  • Kontaktperson: Ruben Vaneechoutte, Berater (+32 2 226 87 37)
  • Bitte fügen Sie dieses Formular als erstes Blatt Ihrer Antwort bei. 
  • Ihre Kommentare sollten sich auf die Paragrafen und/oder Teile beziehen, mit denen Sie sich befassen, und deutlich angeben, was vertraulich ist.

Nach oben