Urteil des Märktehofs vom 6. März 2019, das die Nichtigkeitsklage von 3STARSNET vom 21. Januar 2019 gegen den Beschluss des Rates des BIPT vom 20. November 2018 über die Analyse des Marktes für Anrufzustellung im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten für zulässig erklärt

Nach oben