Proximus hat ein neues Standardangebot über die IP-Zusammenschaltung entwickelt und legte es dem BIPT im Rahmen der im Beschluss des BIPT vom 20. November 2018 über die Analyse des Marktes für Anrufzustellung im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten erwähnten Zugangs- und Transparenzverpflichtungen vor.

Am 20. Februar 2019 startet das BIPT eine Vorkonsultation über diesen Entwurf eines Standardangebots.

Die zur Vorkonsultation vorgelegten Dokumente betreffen die folgenden Punkte: „VoIP Interconnection offer“, „Annex 2: Pricing“ und „Annex 3: Planning and Operations“.

Sollte in diesen Dokumenten Information fehlen, dann fragt das BIPT, Ihren Ansprechpartner bei Proximus zu kontaktieren und auch das BIPT davon zu benachrichtigen.

Dieser Schritt soll es dem BIPT ermöglichen, die notwendigen Reaktionen und etwaigen Anmerkungen der Begünstigten zu erhalten für die Erfassung, aufgrund des Entwurfs des Standardangebots, eines formellen Beschlusses über den Entwurf mit Konsultation.

Die Reaktionen auf die Präkonsultation werden spätestens am 13. März 2019 an folgende Adresse erwartet: consultation.sg@bipt.be. Die Befragten werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Betreff der Antwort mindestens die Referenz „CONSULT-2019-B2“ enthält.

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