Bevor er urteilt, hat der Märktehof entschieden, dem Europäischen Gerichtshof zwei Vorfragen vorzulegen über die Auslegung der Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2008 über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen

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