• Beschlüsse betreffend den audiovisuellen Sektor in der Region Brüssel-Hauptstadt

    Seiten
    Als Regulierungsbehörde für audiovisuelle Medien mit föderalen Befugnissen in der Region Brüssel-Hauptstadt führt das BIPT verschiedene Kontrollen der Programme durch, die es auf Grund des Gesetzes vom 5. Mai 2017 genehmigt hat. Das BIPT hat in seinem Zuständigkeitsbereich mehrere Beschlüsse erlassen.
  • Einloggen

    Seiten
    Zur Erleichterung der Betroffenen stellt das BIPT künftigen Anbietern audiovisueller Mediendienste ein Erklärungsformular zur Verfügung.
  • Funkversorgung in Gebäuden

    Seiten
    Die den Mobilfunkbetreibern auferlegten Versorgungsverpflichtungen beziehen sich nur auf die Versorgung im Outdoor-Bereich. Bislang wurden noch nie Deckungsverpflichtungen in Indoorbereichen auferlegt. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
  • Störungen & Störsender

    Seiten
    Funktechnische Störungen können das reibungslose Funktionieren von Funksendern und/oder Funkempfängern beeinträchtigen. Bei dem BIPT ist der Dienst NCS (Nationaldienst für die Überwachung des Frequenzspektrums) mit der Rolle der "Wellenpolizei" im weiteren Sinn beauftragt.
  • Antragsformular für das Erhalten einer Ermächtigung zur Benutzung privater Funkstellen

    Seiten
    Antragsformular für das Erhalten einer Ermächtigung zur Benutzung privater Funkstellen
  • Punkt-zu-(Multi)Punkt-Verbindung

    Seiten
    Richtfunkanlagen oder Funkverbindungen werden zur Verbindung zweier Standorte anstelle eines Telefonkabels oder Glasfaserkabels verwendet. Sie sind schnell zu installieren und benötigen wenig Infrastruktur.
  • Erledigte Zuweisungsverfahren

    Seiten
    Diese Rubrik bezieht sich auf die erledigten Verfahren für Zuweisung von Nutzungsrechten.
  • Vereinbarungen über die Koordinierung an den Grenzen

    Seiten
    Das BIPT hat Vereinbarungen über die Koordinierung an den Grenzen für die Frequenzbänder getroffen, die für Mobilfunknetze genutzt werden.
  • Nummernübertragbarkeit

    Seiten
    Nummernübertragbarkeit
  • Verhandlung mit SMP-Betreibern

    Seiten
    Ein Betreiber kann den Zugang mit anderen Betreibern in der gesamten Europäischen Union frei verhandeln. Dies bedeutet, dass Betreiber eines öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzes verpflichtet sind, mit Betreibern, die einen entsprechenden Antrag stellen, im Hinblick auf die Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste nach Treu und Glauben über eine Zusammenschaltungsregelung zu verhandeln.
Nach oben