• Beschlussentwurf über die Großhandelstarife für Anrufzustellungsdienste im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Die Antwortfrist läuft bis den 15. September 2015. Die Antwortadresse ist consultation.sg@bipt.be (Verweis: "consult-2015-C5"). Ansprechpartner: Maarten Josson, Berater (02 226 89 47).
  • Vorabkonsultation: Addenda von Proximus zu den Standardangeboten BRIO und BMRIO - Anrufzustellungsentgelte

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Mit diesem Schreiben bitten wir Sie auf den Vorschlag von Proximus vom 12. Juni 2015 über die Anrufzustellungstarife für Anrufe aus Nicht-EU-Ländern im Rahmen der Standardangebote BRIO und BMRIO zu reagieren. Proximus erwähnt außerdem Folgendes: « Die Tarifdifferenzierung der eingehenden Anrufe wird auf dem Prinzip des „A-Number“ stützen. Dies bedeutet, dass der Ursprung des Anrufes die angewendeten Tarife bestimmen wird. Der Ursprung wird aufgrund des Ländercodes des Anrufers bestimmt. In unserem Vorschlag, ist das Ziel, dieses Prinzip unabhängig von dem (Transit-) Betreiber anzuwenden. » (Freie Übersetzung) Die Reaktionen auf den Vorschlag, der den Gegenstand dieses Schreibens bildet, werden erwartet: • per E-Mail an consultation.sg@ibpt.be  • spätestens bis Donnerstag, 30. Juli 2015 • stellen Sie bitte sicher, dass der Betreff mindestens den Referenz „CONSULT-2015-C4 / 15-750“ enthält Bei technischen Fragen im Zusammenhang mit diesem Vorschlag setzen Sie sich bitte mit Ihrem Ansprechpartner bei Proximus in Verbindung. Martin Dorme (+32 2 226 87 06) wird gerne alle Fragen zu dieser Konsultation beantworten.
  • Beschluss vom 30. Juni 2015 über das Nebeneinanderbestehen der öffentlichen Mobiltelefonnetzen und des GSM-R-Netzes im 900-MHz-Band_2015

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Beschluss über das Nebeneinanderbestehen der öffentlichen Mobiltelefonnetzen und des GSM-R-Netzes im 900-MHz-Band
  • Zusammenfassung vom 30. Juni 2015 der Beiträge zu der am 22. Januar 2015 vom Rat des BIPT organisierten Konsultation über das Verfahren für die Benennung des Anbieters des Universalpostdienstes

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Der Universalpostdienst ist kraft Artikel 144octies § 1 des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen bis zum 31. Dezember 2018 bpost anvertraut worden. Diese Bestimmung legt fest, dass das Verfahren für die Benennung des Anbieters des Universalpostdienstes, der die Nachfolge von bpost antreten muss, spätestens drei Jahre vor dem Ende der bisherigen Benennung, d.h. vor dem 31. Dezember 2015, abgeschlossen werden muss. Der Königliche Erlass vom 19. April 2014 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 11. Januar 2006 zur Anwendung des Titels IV (Reform der Regie der Posten) des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen hat ein neuer Titel VI über das Verfahren für die Benennung des Anbieters des Universaldienstes, der das BIPT im Namen und für den Staat mit der praktischen Veranstaltung dieses Verfahrens anvertraut, in diesem Königlichen Erlass eingeführt. In diesem Rahmen wurde eine öffentliche Konsultation über die Benennung des Anbieters des Universalpostdienstes vom 22. Januar 2015 bis zum 6. März 2015 organisiert. Das BIPT hat sechs Beiträge empfangen. Dieses Dokument enthält eine Zusammenfassung der eingegangenen Beiträge. Dieser Zusammenfassungsentwurf erwähnt den Namen der meisten Teilnehmer an der Konsultation. Eine Zusammenfassung der Antworten auf die einzelnen gestellten Fragen ist aufgestellt worden; der Name der Beantworter der Frage ist jedoch anonymisiert worden.
  • Das BIPT gibt Tipps für mobiles Internet und anrufen im Ausland

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT gibt Tipps für mobiles Internet und Anrufen im Ausland
  • Konsultation über die technischen und operationnellen Bedingungen des 3400-3800-MHz-Bandes

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Beschlussentwurf des Rates des BIPT über die technischen und operationnellen Bedingungen, die notwendig sind zur Verhinderung schädlicher Störungen im 3400-3800 MHz-Band
  • Das BIPT sieht "weiter" (Beyond)

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Sprecher aus dem Post- und Telekomsektor erläuterten ihre Sicht auf die Entwicklung der Innovation in diesen Sektoren.
  • Beschluss des Rates des BIPT vom 16. Juni 2015 über die Erteilung vorläufiger Nutzungsrechte an E-BO Enterprises für die Aufstellung und den Betrieb einer Sendeanlage auf dem auf der Thorntonbank gelegenen Windpark in der belgischen Wirtschaftszone in der Nordsee

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Gemäß Artikel 22 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation hat der Rat des BIPT beschlossen, e-BO Enterprises die Benutzung der Frequenzen 1950.1-1955.1 MHz und 2140.1-2145.1 MHz auf der Thorntonbank für die Aufstellung und den Betrieb einer Sendeanlage auf dem auf der Thorntonbank gelegenen Windpark in der belgischen Wirtschaftszone in der Nordsee zu gestatten.
  • Mobiles Internet: Entdecken Sie die Vorteile und Ihr Profil auf mobilesurf.be

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Minister Alexander De Croo, das BIPT und der FÖD Wirtschaft lancieren eine Kampagne zur Beförderung mobilen Internets in Belgien Brüssel, den 18. Juni 2015 - Wie benutzen Sie als Verbraucher mobiles Internet, ohne überrascht zu werden? Diese Frage steht an zentraler Stelle in der Kampagne des BIPT (das Belgische Institut für Postdienste und Telekommunikation) und des FÖD Wirtschaft, die stellvertretender Ministerpräsident und Minister der Digitalen Agenda und der Telekommunikation Alexander De Croo heute lanciert. Im Mittelpunkt der Kampagne steht mobilesurf.be, eine Website, wo Sie als Verbraucher unter anderem entdecken können, welches Profil für Mobildaten zu Ihnen passt.
  • Beschluss über die Luftschnittstellen B10-03-E und F, B10-04 bis B10-06, B10-08 und B10-08-A, B10-12-A und B, B10-13, B10-14-A bis D, F02-02-A und B

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Luftschnittstellen B10-03-E und F, B10-04 bis B10-06, B10-08 und B10-08-A, B10-12-A und B, B10-13, B10-14-A bis D, F02-02-A und B
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