Mit diesem Beschluss belegt der Rat des BIPT B-Connect BV mit einer Geldbuße von 250 Euro aufgrund der Nichtbeantwortung eines Informationsersuchens.

Am 1. Dezember 2025 forderte das BIPT B-Connect BV auf, dem BIPT im Rahmen des Königlichen Erlasses vom 6. September 2016 über die Umschaltung von Festnetzdiensten und Bündelangeboten im Bereich der elektronischen Kommunikation bis zum 17. Dezember 2025 bestimmte Informationen zu übermitteln.

Das BIPT erhielt keine Antwort auf sein Auskunftsersuchen. 

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