In seinem Gutachten unterstützt das BIPT den vorliegenden Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Regelung der Übermittlung der Kontaktdaten des Vertreters, der benannten Niederlassung oder der Koordinierungsstelle an das Belgische Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT).

Dieser Königlichen Erlass bezweckt die Durchführung des Vorentwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der E-Evidence-Verordnung (EU 2023/1544) wie am 16. Januar 2026 vom Ministerrat genehmigt wurde.

Der Vorentwurf eines Gesetzes enthält auch Regeln in Bezug auf Aspekte die nicht in den Anwendungsbereich der E-Evidence-Verordnung fallen und die auf den bestehenden belgischen Rechtsrahmen, d. h. die Verpflichtung für jeden Betreiber, eine Koordinierungsstelle einzurichten, aufbauen.

Diese Stelle muss, auf Antrag der zuständigen Behörden, elektronische Kommunikationsdaten herausgeben.

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