Der Ausbau von Glasfasernetzen ist eine Priorität, um in Belgien eine leistungsfähige Konnektivität zu gewährleisten.

Um diesen Ausbau zu erleichtern, ist es entscheidend, dass neue oder vollständig renovierte Gebäude mit der notwendigen Infrastruktur für einen schnellen und effizienten Glasfaseranschluss ausgestattet sind.

Der zur Konsultation vorgelegte Entwurf eines Vorschlags für einen Königlichen Erlass legt Mindestanforderungen fest in Bezug auf:

  • Die interne Verkabelung von Wohn- und Nichtwohngebäuden;
  • Die physische Infrastruktur zur Aufnahme dieser Verkabelung, wie Kabelkanäle, Leitungen und Kabeltrassen;
  • Die Gebäudezugangsinfrastruktur, durch die Kabel von öffentlichen Netzen in das Gebäude gelangen;
  • Den Gebäudeübergabepunkt, der die Schnittstelle zwischen den öffentlichen Netzen und dem internen Gebäudenetz bildet.

Diese Anforderungen stellen sicher, dass Gebäude « fibre ready » sind, also bereit für einen unkomplizierten Glasfaseranschluss, unter Berücksichtigung zukünftiger technologischer Entwicklungen.

Diese Maßnahme ist Teil von Artikel 10 der Gigabit Infrastructure Act (GIA), der die Mitgliedstaaten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Neubauten an das digitale Zeitalter angepasst sind.

Alle interessierten Parteien, insbesondere Immobilienentwickler, Architekten, Installateure, Telekommunikationsbetreiber und Infrastrukturbetreiber, sind eingeladen, den Entwurf zu prüfen und im Rahmen dieser öffentlichen Konsultation Stellung zu nehmen.

Stellungnahmen zu dieser Konsultation müssen spätestens am 8. September 2025 eingereicht werden, gemäß den auf der ersten Seite des beigefügten Dokuments beschriebenen Modalitäten.
 

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