Nein, Sie können nicht beide Formeln gleichzeitig verwenden.

Um das neue soziale Internetangebot zu genießen:

  • müssen Sie die Bedingungen für die Gewährung des sozialen Internetangebots erfüllen.
    Achtung: diese Bedingungen unterscheiden sich von den Bedingungen für die Gewährung der Sozialermäßigung auf der Telekomrechnung, die bis zum 01.03.2024 beantragt werden konnte („ehemaliger“ Sozialtarif);
  • darf kein Mitglied des Haushalts bereits einen „ehemaligen“ Sozialtarif genießen.
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