Jeder, der unerwartet in den Besitz einer Station gelangt, ohne persönlich berechtigt zu sein, diese zu halten oder zu verwenden, hat ab dem Zeitpunkt der Inbesitznahme eine Frist von höchstens sechzig Tagen, um eine Genehmigung für den Besitz und die Verwendung dieser Funkstation oder eine einzige Inhabergenehmigung zu beantragen. 

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