Der Funkamateur kann sein Rufzeichen nach folgenden Regeln wählen: 

  • Das Rufzeichen muss frei sein. 
  • Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse A können Sie ein Präfix wählen, das mit ON1, ON4, ON5, ON6, ON7, ON8 und ON9 beginnt. 
    Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse B, ist das Präfix ON2. 
    Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse C, ist das Präfix ON3. 
  • Die Wahl des Rufzeichen kann daher nur für die letzten 2 oder 3 Buchstaben erfolgen. 
  • Ein Funkamateur kann in seiner Klasse beliebig viele Rufzeichen beantragen. Für jedes weitere Rufzeichen werden eine Anmeldegebühr (59,92€) sowie eine Jahresgebühr (59,92€) geschuldet. 
  • Ein Rufzeichen kann nicht im Voraus reserviert werden und wird in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge zugewiesen. 
  • Wenn ein Funkamateur seine Tätigkeit einstellt, kann sein Rufzeichen (nur sein Hauptrufzeichen) für 5 Jahre nicht mehr an Dritte vergeben werden. 
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