Mit Pay As You Go von Lycamobile können die Benutzer von Prepaid-Bündelangebote in der EU roamen.

Da die Bündelangebote, die kein Roaming zulassen und PAYG, das Roaming zulasst, aber durch die hohe Preisfestsetzung höchst unattraktiv ist für den Inlandsgebrauch, insgesamt de facto als ein Gesamtpaket betrachtet werden können, kann die Wirkung beider Arten von Produkten im Licht der Roaming-Verordnung bewertet werden.

Indem Lycamobile de facto den Kunden, die ein Bündelangebot haben, einen Zuschlag für Roaming anrechnet, untergräbt Lycamobile die Roaming-Verordnung und konfrontiert sie Ihre Kunden mit Roamingtarifen, die deutlich höher sind als die für den Inlandsgebrauch erhobenen Tarife.

Deshalb belegt das BIPT Lycamobile mit einer Buße von 25.000 Euro wegen Verstoß gegen Artikel 6bis und 6sexies, Absatz 3 der Roaming-Verordnung.

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