Das Informationsblatt enthält den Rechtsrahmen, der es dem BIPT ermöglicht, von den Betreibern Daten zu erhalten, die gemäß den Artikeln 122, 123, 126, 126/1, 126/3 und 127 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation gespeichert werden.

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