Am 31 Januar 2020 hat das BIPT eine Mitteilung veröffentlicht, worin es Parteien, die Interesse für vorläufige Nutzungsrechte im 3600-3800-MHz-Band haben, dazu einlud, Ihre Kandidatur beim BIPT einzureichen. Das BIPT gibt jetzt die Namen der Kandidaten bekannt, und veranstaltet zugleich eine öffentliche Konsultation über die Erteilung der vorläufigen Nutzungsrechte.

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