Um seine Aufgaben zu erfüllen, muss das BIPT regelmäßig formelle Auskunftsersuchen an die betroffenen Marktteilnehmer richten.

Die Nichtbeachtung von Auskunftsersuchen des BIPT oder von in den Vorschriften vorgesehenen Verpflichtungen zur Bereitstellung von Informationen an das BIPT ist mit Maßnahmen und Sanktionen belegt 

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