Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation
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Vorschlag des BIPT über die Festlegung der Datenübertragungsrate des funktionellen Internetzugangs und Gutachten des BIPT vom 13. Januar 2014 über das geographische Element des Universaldienstes
Veröffentlichungen › Gutachten -
25/04/2014
Das BIPT ließ 2012 eine Analyse des Universaldienstes auf dem elektronischen Kommunikationsmarkt durchführen. Aufgrund dieser Analyse hat das BIPT einen Vorschlag mit Bezug auf die Datenübertragungsrate des funktionellen Internetzugangs formuliert, sowie ein Gutachten über die Preis- und Qualitätsforderungen des Universaldienstes. Das BIPT schlägt vor, die Datenübertragungsrate des funktionellen Internetzugangs auf mindestens 1 Mbps festzulegen, alle Tage des Jahres, alle Stunden des Tages, ausgenommen während einer Höchstperiode von einer Stunde pro Tag. Der Vorschlag basiert auf den Artikeln 70 § 1 2° c), des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation und 16, zweitem Absatz, der Anlage zum Gesetz. Das Gutachten basiert auf Artikel 14 § 1 1° des Gesetzes vom 17. Januar 2003 über die Satzung der Regulierungsbehörde des belgischen Post- und Telekommunikationsbereichs. Eine öffentliche Konsultation wurde vom 4. Dezember bis zum 20. Dezember 2013 organisiert.
Beschluss des Rates des BIPT vom 1. April 2014 zur Festlegung der Situationen, in welchen die Betreiber dem BIPT einen Sicherheitsvorfall melden müssen und die Bedingungen dieser Meldung
Veröffentlichungen › Beschluss -
11/04/2014
Das Gesetz vom 10. Juli 2012 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen hinsichtlich der elektronischen Kommunikation hat unter anderem ein Artikel 114/1 §2 im Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation (hiernach GEK) eingeführt. Dieser Artikel lautet wie folgt (durch uns betont): „Unternehmen, die öffentliche elektronische Kommunikationsnetze oder öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsdienste bereitstellen, teilen dem Institut eine Verletzung der Sicherheit oder einen Verlust der Integrität unverzüglich mit, die beziehungsweise der beträchtliche Auswirkungen auf den Betrieb der Netze oder die Bereitstellung der Dienste hatte. Nach vorheriger Erlaubnis des Ministers bestimmt das Institut im Einzelnen, in welchen möglichen Fällen eine Verletzung der Sicherheit oder ein Verlust der Integrität, die beziehungsweise der beträchtliche Auswirkungen hatte, im Sinne des vorliegenden Absatzes vorliegt.” Der vorliegende Beschluss führt unter anderem den letzten Satz der oben erwähnten Bestimmung aus.
Beschluss des Rates des BIPT vom 28. Januar 2014 zur Belegung von Schedom Dommel mit einer administrativen Buße wegen der Nichteinhaltung der Artikel 108 § 1 b), dritte und fünfte Teil, 108 § 1 f), 108 § 2, 110 § 1 und 111/3 §§ 1 und 3 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische
Veröffentlichungen › Beschluss -
10/04/2014
In diesem Beschluss belegt das BIPT Schedom Dommel mit einer Buße von 5 000 EUR wegen der gesetzwidrigen Bestimmungen in ihren Allgemeinbedingungen. Diese gesetzwidrigen Bestimmungen sind u.a. das häufig Fehlen von gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, das Ignorieren der rechtlichen Kündigungsmöglichkeiten der Verbraucher, die Anwendung von zu langen Tarifformeln.
Beschlussentwurf über die Kapitalkosten für die Betreiber mit einer starken Marktmacht in Belgien
Veröffentlichungen › Konsultation -
09/04/2014
Vorgehensweise zum Beantworten: Mailen an: consult05@bipt.be Verweis: consult-2014-E5 Auf dem Dokument soll deutlich angegeben werden, welche Informationen vertraulich sind.
WACC 1. Rf, Cd, ERP, CRP, Rnot
Veröffentlichungen › Sonstiges -
09/04/2014
WACC 1. Rf, Cd, ERP, CRP, Rnot
WACC 4. WACC Conclusion
Veröffentlichungen › Sonstiges -
09/04/2014
WACC 4. WACC Conclusion
WACC 2. Profiles, Gearing, Notional discount, Rating
Veröffentlichungen › Sonstiges -
09/04/2014
WACC 2. Profiles, Gearing, Notional discount, Rating
WACC 3. Equity, Debt Asset Beta, Lambda
Veröffentlichungen › Sonstiges -
09/04/2014
WACC 3. Equity, Debt Asset Beta, Lambda
Beschluss vom 1. April 2014 – BROBA und WBA Addendum „Specifications for P=5 Service Quality“
Dossier -
08/04/2014
Dieser Beschluss betrifft ein Addendum zu den Standardangeboten BROBA und WBA VDSL2, mit dem Belgacom die Beschreibung der Merkmale der Dienstqualität P=5 vervollständigt.
Beschluss vom 1. April 2014 über die Ergänzung « Specifications for P=5 service quality »
Veröffentlichungen › Beschluss -
08/04/2014
Dieser Beschluss hat zum Ziel, durch Belgacom vorgeschlagenen Änderungen zu den BROBA- und WBA VDSL2-Standardangeboten zu genehmigen, unter der Voraussetzung, dass einige Anpassungen angebracht werden. Diese Änderungen betreffen die Anwendung der Dienstqualität P=5.
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