• FAQ

    Sie können dieses Formular (Link zum PDF-Formular) verwenden.  Für jeden Antrag auf eine Stationsgenehmigung (einschließlich einer festen, mobilen und tragbaren Station) beträgt die Anmeldegebühr 62,06 €, außer für eine Station ohne Betreiber, für die sie 124,13 € beträgt. Außerdem wird eine Jahresgebühr von 62,06 € für jeden Stationstyp geschuldet.  Es ist möglich, eine zusätzliche Stationsgenehmigung zum gleichen Tarif zu beantragen. 

    Mit Ausnahme des Automatic Packet Reporting System (APRS) kann sich der Antrag nicht auf eine Amateurfunkstation ohne Betreiber beziehen, die aus einer festen Station besteht, die ein empfangenes Signal weiterleitet oder ein Signal kontinuierlich sendet, ohne dass ein Nutzer physisch anwesend ist. 

  • FAQ

    Wenn Sie ein Zeugnis der Klasse A besitzen, können Sie zusätzlich zu Ihrem Hauptrufzeichen ein (einzelnes) kurzes Rufzeichen über dieses Formular erhalten.

    Die zusätzlichen Rufzeichen OO bis OT im Format OOxA, wobei x=0 bis 9 und A= A bis Z, können angefordert werden.

    Für jedes weitere Rufzeichen werden eine Anmeldegebühr (62,06€) sowie eine Jahresgebühr (62,06€) geschuldet.  

  • FAQ

    Der Funkamateur kann sein Rufzeichen nach folgenden Regeln wählen: 

    • Das Rufzeichen muss frei sein. 
    • Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse A können Sie ein Präfix wählen, das mit ON1, ON4, ON5, ON6, ON7, ON8 und ON9 beginnt. 
      Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse B, ist das Präfix ON2. 
      Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse C, ist das Präfix ON3. 
    • Die Wahl des Rufzeichen kann daher nur für die letzten 2 oder 3 Buchstaben erfolgen. 
    • Ein Funkamateur kann in seiner Klasse beliebig viele Rufzeichen beantragen. Für jedes weitere Rufzeichen werden eine Anmeldegebühr (62,06€) sowie eine Jahresgebühr (62,06€) geschuldet. 
    • Ein Rufzeichen kann nicht im Voraus reserviert werden und wird in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge zugewiesen. 
    • Wenn ein Funkamateur seine Tätigkeit einstellt, kann sein Rufzeichen (nur sein Hauptrufzeichen) für 5 Jahre nicht mehr an Dritte vergeben werden. 

  • FAQ

    Ein Formular steht zu Ihrer Verfügung. Das Sprechfunkzeugnis ist 5 Jahre gültig und ist kostenpflichtig: in 2025, beträgt der Preis 31,03€.  

    • Wenn Sie eine Prüfung bestanden haben und Ihr erstes Sprechfunkzeugnis beantragen (oder eine höhere Prüfung bestanden haben und in eine höhere Klasse aufsteigen), ist es im Prüfungspreis inbegriffen. 
    • Wenn Sie in der Vergangenheit ein Funkamateur waren und diese Tätigkeit wieder aufnehmen wollen, stellen Sie uns Ihre Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Prüfung zur Verfügung. Ein Zeugnis wird zum vorstehenden Tarif ausgestellt. 
    • Wenn Sie ein in einem anderen CEPT-Land ausgestelltes Zeugnis haben und sich jetzt in Belgien aufhalten, können Sie auf der Grundlage dieses Zeugnisses ein belgisches Sprechfunkzeugnis zum vorstehenden Tarif erhalten. 
    • Wenn Sie ein Zeugnis aus einem Land außerhalb der CEPT besitzen und sich jetzt in Belgien aufhalten, müssen Sie dem BIPT neben der Kopie der Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Prüfung auch die detaillierte Lernstoff der im Ausland abgelegten Prüfung mitteilen. Diese Lernstoff muss auf Französisch, Niederländisch oder Englisch entweder durch eine offizielle Übersetzung (vereidigter Übersetzer) oder eine offizielle Website bereitgestellt werden. Auf der Grundlage dieser Informationen bestimmt das BIPT die Genehmigungsstufe. 

  • ERGP Pressemitteilung - 28. Plenarsitzung

    Aktuelles -
    ERGP Pressemitteilung
  • FAQ

    Die Anmeldung erfolgt über ein GMDSS-Prüfungszentrum. 

    Die praktische Prüfung erfolgt mit dem Gerät, das der Kandidat während seiner Ausbildung benutzt hat. 

    Die Anmeldegebühren betragen 85,34 Euro und werden nicht erstattet. 

    Im Falle einer Stornierung mehr als eine Woche vor der Prüfung bzw. bei Vorlage eines ärztlichen Attests können die Anmeldegebühren auf einen späteren Termin übertragen werden.

    Zum Bestehen sind 50% der Punkte in jedem Fachgebiet und 60% insgesamt erforderlich. Für den praktischen Teil wird keine Befreiung gewährt.

    Im Wiederholungsfall wird eine Prüfungsfreistellung nur für die theoretischen Teile gewährt, bei denen der Kandidat 70% oder mehr erhalten hat, und wenn der Kandidat dies innerhalb eines Jahres nach der ursprünglichen Prüfung tut. 

    Im Falle einer Wiederholungsprüfung muss der praktische Teil immer wiederholt werden.

  • Konsultation zum Entwurf eines Beschlusses bezüglich der Durchführungsmodalitäten des günstigsten Tarifplans (Artikel 109 und 110/1 des EKG).

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Diese Konsultation betrifft einen Entscheidungsentwurf, der auf die Festlegung der Modalitäten zur Umsetzung der in den Artikeln 109 und 110/1 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation (EKG) vorgesehenen Verpflichtungen abzielt.
  • Mitteilung über die Überwachung der Netzneutralität in Belgien (Zeitraum vom 1. Mai 2023 – 30. April 2025)

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Darstellung der in den Jahren 2024-2025 unternommenen Aktivitäten im Rahmen der Netzneutralität
  • Konsultation über den Entwurf eines Königlichen Erlasses und eines technischen Anhangs zur Einrichtung des Redundanzsystems für Notdiensten

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Die Anbieter von nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten verpflichtet, eine ununterbrochene Erreichbarkeit der Notdienste zu gewährleiste
  • Konsultation über den Entwurf eines Vorschlags für einen Königlichen Erlass des BIPT über die Satellitendienste

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Der Königliche Erlass zielt im Wesentlichen darauf ab, eine zusätzliche Meldung über die Frequenzbänder einzuführen, die für die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste über Satellitennetze genutzt werden.
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