Sie behalten die Ermäßigung, es sei denn, Sie befinden sich in einer der folgenden Situationen:
Je nach den Umständen des Begünstigten, muss ein oder müssen mehrere der folgenden Dokumente vorgelegt werden:
Diese Ermäßigungen sind festgelegt im Artikel 38 der Anlage 1 zum Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation.
Verschiedenen Hypothesen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
€ 11, 5 (wenn Internet)
oder € 3,1
* N.B.: falls Sie das Abonnement und die Kommunikation bei zwei verschiedenen Betreibern zahlen, wird nur der Betreiber, der die Kommunikation bietet, eine Ermäßigung auf Anrufe von maximal € 11,5 gewähren.
Diese Informationen finden Sie auf Ihrer monatlichen Rechnung.