Der Anbieter des Universaldienstes unterliegt bestimmten Tarifpflichten. So müssen die Tarife unter anderem bezahlbar, kostenorientiert, transparent, nicht diskriminierend und in ganz Belgien gleich sein. bpost wurde ursprünglich rechtmäßig als Anbieter der Universaldienstleistungen bis zum 31. Dezember 2018 benannt. Seit dem 1. Januar 2019 erbringt bpost weiterhin auf der Grundlage eines Verwaltungsvertrags mit dem Staat für einen Zeitraum von fünf Jahren, d.h. bis zum 31. Dezember 2023, den Universaldienst.

Das BIPT kontrolliert die Einhaltung dieser und anderer Pflichten, die der Anbieter des Universaldienstes erfüllen muss.

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