Von internationaler Kommunikation ist die Rede, wenn Sie aus Belgien ins Ausland (mit Ihrem Festnetz- oder Mobiltelefon) anrufen oder eine SMS senden.

Achtung! Dies soll nicht mit Roaming verwechselt werden, d.h. die Benutzung Ihres Abonnements/Ihrer belgischen Prepaidkarte, wenn Sie im Ausland verreist sind.

Dieser Unterschied ist wichtig, denn in der EU (und Norwegen, Island und Liechtenstein) gelten für Roaming die Inlandspreise (= RLAH). Das ist nicht der Fall für internationale Kommunikation mit EU-Mitgliedstaaten (und Norwegen, Island und Liechtenstein), wo für die Gebühren eine Obergrenze gilt, aber diese Gebühren höher als die Inlandspreise sind.

Internationale Gebühren nach der EU (und nach Norwegen, Island und Liechtenstein)

Die Gebühren für internationale Kommunikation nach der EU (und nach Norwegen, Island und Liechtenstein) dürfen die nachtstehenden Beträge nicht überschreiten (inklusive MwSt.):

  • Anrufe: € 0,23 pro Minute;
  • SMS: € 0,07 pro SMS.  

Diese Obergrenzen treffen nur auf internationale Anrufe/SMS zu und nur der wirkliche Verbrauch wird angerechnet. 

Beispiel: Herr X hat einen Mobilfunkvertrag mit 200 Anrufminuten und 500 SMS geschlossen. Diese Volumen gelten nicht für internationale Kommunikation. Herr X kann diese Volumen also nur benutzen, um belgische Rufnummern anzurufen oder an diese Nummern SMS zu senden, oder wenn er Roaming in der EU benutzt (also in der EU verreist ist = RLAH). Wenn er aus Belgien mit einem Land, das zur EU gehört (und mit Norwegen, Island und Liechtenstein) kommunizieren will, wird Herrn X höchstens € 0,23 pro Anrufminute und € 0,07 pro SMS angerechnet werden.

Diese Obergrenzen gelten nicht, wenn:

  • Ihr Tarifplan ein Anruf-/SMS-Volumen hat, das für internationale Kommunikation bestimmt ist.
    Beispiel: Herr X hat einen Mobilfunkvertrag mit 200 Anrufminuten und 500 SMS geschlossen, die er auf dem nationalen Hoheitsgebiet und für Roaming benutzen muss, sowie 50 Anrufminuten ins Ausland;
  • Sie eine Option mit einem bestimmten Volumen für internationale Kommunikation genommen haben.
    Beispiel: Herr X hat einen Mobilfunkvertrag mit 200 Anrufminuten und 500 SMS geschlossen, die er auf dem nationalen Hoheitsgebiet und für Roaming benutzen muss. Herr X hat zusätzlich zu seinem Vertrag eine Option mit 50 Anrufminuten ins Ausland genommen;
  • Sie einen berufsmäßigen Vertrag haben;
  • Ihr Anbieter vom BIPT eine Abweichung bekommen hat (bisher hat das BIPT noch keine Abweichung gewährt).

Von einem „alternativen“ Tarif auf einen regulierten Tarif umschalten

Anbieter haben die Möglichkeit, „alternative“ Tarife anzubieten, besonders Tarife, die zusätzlich zu den regulierten Tarifen angeboten werden. Die alternativen Tarife beziehen sich auf Dienste, die aufgrund des Verbrauchs angerechnet werden und umfassen Anrufe/SMS in EU-Länder (+ Island, Norwegen und Liechtenstein) sowie in Länder außerhalb der EU.
Diese Tarife können höher als die regulierten Tarife sein.
Haben Sie einen alternativen Tarif und möchten Sie auf einen regulierten Tarif umschalten, dann müssen Sie Ihren Anbieter davon benachrichtigen. Letzterer muss Sie kostenlos, innerhalb eines Werktags auf einen regulierten Tarif umschalten.

Tarife für internationale Kommunikation nach Ländern, die nicht zur EU gehören (und anderen Ländern außer Norwegen, Island und Liechtenstein)

Die Tarife für internationale Kommunikation (Anrufe und SMS) nach Ländern, die nicht zur EU gehören (und anderen Ländern außer Norwegen, Island und Liechtenstein) sind nicht reglementiert. Das bedeutet, dass die Anbieter die Tarife für diese Dienste frei festlegen können.

Bevor Sie mit einem Land, das nicht zur EU gehört (und einem anderen Land außer Norwegen, Island und Liechtenstein) kommunizieren, raten wir Ihnen, Ihren Anbieter zu kontaktieren, um sich über die einschlägigen Gebühren zu erkundigen.
 

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