Funkanlagen

Es handelt sich um alle Geräte, die Funkwellen ausstrahlen und/oder empfangen können.

Einige Beispiele:

  • Smartphones und schnurlose-Telefone;
  • Mobilfunksender und -empfänger (PMR), die z.B. im beruflichen, maritimen, aeronautischen Bereich, durch Bewachungsdienste, im Fernsehrundfunk, im Amateurfunk usw. verwendet werden.
  • Fernbedienungen für Türen (Tore, Garagen, Autos), usw.;
  • Drahtlose Geräte wie Alarmanlagen, Mikrofone und Headsets, Kopfhörer, Kameras, usw.;
  • Alle Geräte, die mit einem Wi-Fi- oder Bluetooth-Chip ausgestattet sind: Computers, Tablets, Tastaturen, Mäuse, Smartwatches, usw.;
  • Drohnen, angeschlossene oder funkgesteuerte Spielzeuge, usw.;
  • Navigationssystemen (GPS, Galileo, Glonass), Radare, Trackers;
  • Angeschlossene Elektrogeräte: Kühlschrank, Kaffeemaschine, Zahnbürste, Roboter-Staubsauger, usw.;
  • Drahtlose Thermometer/Barometer, Wetterstationen; 
  • Rundfunkempfänger. 

Kurz gesagt, jedes Gerät, das über eine drahtlose Funkverbindung verfügt.

Gesetzgebung

Die Rechtsvorschriften sehen vor, dass in Verkehr gebrachte (d.h. verkauften) Funkgeräte grundlegende Anforderungen erfüllen müssen. 

Diese Anforderungen beziehen sich auf:

  • die effektive und effiziente Nutzung der Funkfrequenzen, um keine funktechnischen Störungen zu verursachen;
  • die elektromagnetische Verträglichkeit;
  • die Gesundheit;
  • die Sicherheit von Menschen und Haus- und Nutztieren;
  • den Schutz von Gütern; 
  • bestimmte Verwaltungsvorschriften.

Zu diesem Zweck führen die Hersteller Konformitätsbewertungsverfahren durch oder lassen Sie diese durchführen. Wurde die Konformität der Funkanlage mit den grundlegenden Anforderungen im Rahmen dieses Konformitätsbewertungsverfahrens nachgewiesen:

  • stellen die Hersteller eine EU-Konformitätserklärung aus;
  • bringen die Hersteller die CE-Kennzeichnung an.

Marktüberwachung

Das BIPT ist mit der Kontrolle der Konformität von den auf dem Markt bereitgestellten Funkanlagen beauftragt. Der Dienst Kontrolle EquiTel des BIPT (Tel.: 02 226 87 01) führt Marktkontrollen bei den Herstellern, Einführern und Verteilern (z.B.: Haushaltsfachgeschäften, Computerladen, medizinische Fachgeschäften, Elektro-/Elektronikfachgeschäften, Baumärkte, usw.) sowie an den Grenzen durch, in enger Zusammenarbeit mit den Zollbehörden (Einfuhr von Containern, Postpakete, E-Commerce, usw.).

Die Marktüberwachung bietet den Verbrauchern Schutz, trägt zu einem fairen Wettbewerb bei und verhindert die Vermarktung von Geräten, die die Bevölkerung gefährden und/oder funktechnische Störungen verursachen können.

Konformität

Wie können Sie die Konformität überprüfen, bevor Sie Funkanlagen kaufen?

Ist die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung vorhanden? Ist die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt vorhanden?

Ist eine EU-Konformitätserklärung des Herstellers oder ein Internetlink dazu dem Produkt beigefügt?  

Die EU-Konformitätserklärung muss vom Hersteller datiert und unterzeichnet werden.

Wenn diese drei Elemente vorhanden sind, wird das Risiko, nicht konforme Geräte zu kaufen, erheblich verringert. 

Zusätzlich zu den Konformitätsanforderungen in einigen Ländern des Europäischen Marktes können jedoch zusätzliche Beschränkungen für Funkanlagen gelten.

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