Eine Vertragszusammenfassung muss dem Verbraucher und standardmäßig jedem Unternehmen oder jeder Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht, die im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 49 Arbeitnehmer beschäftigt, spätestens vor Abschluss des Vertrags zur Verfügung gestellt werden (außer aus objektiven technischen Gründen).

Diese Zusammenfassung sollte gut lesbar und so knapp wie möglich sein. Die Vertragszusammenfassung hebt die wichtigsten Informationen hervor, die der Verbraucher oder Endnutzer benötigt, um Angebote zu vergleichen und eine Wahl in voller Kenntnis der Sachlage zu treffen.

Diese Informationen betreffen:

  • den Namen des Anbieters, seine Anschrift und Kontaktdaten sowie die Kontaktdaten für die Einreichung einer Beschwerde; 
  • die Hauptmerkmale des Dienstes; 
  • die jeweiligen Preise für die Aktivierung des Dienstes und die wiederkehrenden oder verbrauchsabhängigen Kosten; 
  • die Laufzeit des Vertrags und die Bedingungen für seine Verlängerung und Kündigung; 
  • das Ausmaß, in dem die Produkte und Dienste für Endnutzer mit Behinderungen geeignet sind; 
  • die Geschwindigkeiten der Internetzugangsdienste und die möglichen Rechtsmittel, falls diese Geschwindigkeiten nicht eingehalten werden.

Wenn die Vertragszusammenfassung nicht vor Abschluss des Vertrags zur Verfügung gestellt wird, tritt der Vertrag erst in Kraft, wenn der Verbraucher oder ein anderer Endnutzer, der nicht auf seinen Schutz verzichtet hat, nach Erhalt der Zusammenfassung seine Zustimmung bestätigt.
 

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