Sie haben eine Festnetzleitung

  • Sie behalten Ihre Rufnummer, wenn Sie innerhalb desselben Ortsnetzes bleiben.
  • Sie unterschreiben einen schriftlichen Auftrag an Ihren neuen Telekomanbieter oder erklären diesen Auftrag online für gültig. Darin sagen Sie, dass Ihr neue Telekomanbieter dafür sorgen muss, dass Sie Ihre bisherige Rufnummer mitnehmen können.
  • Ihr neue Anbieter schließt Ihr vorheriges Abonnement ab und übernimmt Ihre vorherige Nummer.
  • Sie können Ihre Rufnummer gleich zu Ihrem neuen Anbieter mitnehmen. Oder: Sie wählen dafür selbst ein Datum.
  • Ist Ihre Rufnummer später als das verabredete Datum übernommen? Dann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 3 Euro (manchmal auch 5 Euro). Die bekommen Sie nicht automatisch. Sie müssen die Entschädigung selbst bei Ihrem neuen Anbieter anfordern. Das machen Sie innerhalb von 6 Monaten.

Sie haben ein Handy:

  • Sie können Ihre Rufnummer immer behalten. Sie brauchen nur eine SIM-Karte Ihres neuen Anbieters.
  • Sie unterschreiben einen schriftlichen Auftrag an Ihren neuen Telekomanbieter oder erklären diesen Auftrag online für gültig. Darin sagen Sie, dass Ihr neue Telekomanbieter dafür sorgen muss, dass Sie Ihre bisherige Rufnummer mitnehmen können.
  • Ihr neue Anbieter schließt Ihr vorheriges Abonnement ab, übernimmt Ihre vorherige Nummer und aktiviert Ihre neue SIM-Karte.
  • Sie können Ihre Rufnummer gleich zu Ihrem neuen Anbieter mitnehmen. Oder: Sie wählen dafür selbst ein Datum.
  • Ist Ihre Rufnummer später als das verabredete Datum übernommen? Dann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 3 Euro (manchmal auch 5 Euro). Die bekommen Sie nicht automatisch. Sie müssen die Entschädigung selbst bei Ihrem neuen Telekomanbieter anfordern. Das machen Sie innerhalb von 6 Monaten.

Rückerstattung des Prepaid-Guthabens 

Wenn Sie den Mobilfunkanbieter wechseln und Ihre alte Nummer behalten und eine Prepaid-Karte verwenden, können Sie von Ihrem alten Anbieter verlangen, dass er Ihnen das Restguthaben auf Ihrer Karte zurückerstattet.

Dieser Antrag muss innerhalb eines Monats nach der Übertragung der Nummer eingereicht werden.

Das Restguthaben ist der nicht genutzte Betrag Ihrer letzten Aufladung, ohne die Boni, die Ihnen bei dieser Aufladung gewährt wurden.

Besuchen Sie die Website Ihres alten Anbieters, um zu erfahren, welche Möglichkeiten er anbietet, um diesen Antrag einzureichen, und wie die Erstattung erfolgt.

In jedem Fall kann Ihr alter Anbieter Ihnen eine Verwaltungsgebühr von 5 Euro für den Vorgang in Rechnung stellen.

Dieser Betrag unterliegt nicht der Mehrwertsteuer. 

Können Sie Ihre E-Mail-Adresse behalten?

Sie haben eine E-Mail-Adresse ohne Domainnamen Ihres jetzigen Telekomanbieters

Beispiel: Sie haben Ihren eigenen Domainnamen (heinz@schmidt.be) oder Sie benutzen eine Gmail-Adresse, eine Hotmail-Adresse, eine Yahoo-Adresse ...

Sie können diese E-Mail-Adresse immer mitnehmen.

Sie haben eine E-Mail-Adresse mit Domainnamen Ihres jetzigen Telekomanbieters

Zum Beispiel: heinz.schmidt@.skynet.be, heinz.schmidt@.telenet.be, ...

Sie können diese E-Mail-Adresse kostenlos während 18 Monate behalten. Das sollen Sie jedoch vor dem Ende Ihres Vertrags beantragen. Ihr Internetanbieter muss Ihnen eine der folgenden Optionen bieten:

  • Ihre vorherige E-Mail-Adresse während 18 Monate nach wie vor benutzen;
  • Ihre vorherige E-Mail-Adresse gleich einstellen, aber der Anbieter leitet schon während 18 Monate die an Ihre alte Adresse geschickten E-Mails an Ihre neue E-Mail-Adresse weiter.

Mittlerweile machen Sie selbst Ihre neue E-Mail-Adresse bekannt.

Sie können das (von Ihrem Anbieter) gewählte System nach 18 Monaten fortsetzen, aber dann kann Ihr ehemaliger Anbieter die Kosten dafür in Rechnung stellen.

Die Verlängerung nach 18 Monaten erfolgt nicht automatisch. Sie sollen die Verlängerung selbst beantragen.

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