Funknetze sind für die Kommunikation zwischen mobilen und/oder tragbaren Stationen, eventuell über Basisstationen, mittels Sprach- oder Datenübertragung vorgesehen.
Beispiele:
- Das Taxiunternehmen, das Informationen über die Fahrten an seine Fahrzeuge übermittelt.
- Die Walkie-Talkies, die für die gute Organisation einer Veranstaltung oder einer Baustelle verwendet werden.
- Die Steuerung von Kränen durch Fernsteuerung.
- In Krankenhäusern verwendete Piepsersysteme.
- Die Verwendung dieser Kommunikationsmittel ohne hinderliche Störungen impliziert die Zuteilung einer bestimmten Frequenz an jeden Benutzer. Daher muss eine Genehmigung beim BIPT beantragt werden.
Damit die technischen Merkmale vor Ort überprüft werden können, muss sich die Genehmigung am Verwendungsort des Funkgeräts befinden.
Anträge für die vorübergehende oder dauerhafte Nutzung von Funknetzen müssen mit dem dafür vorgesehenen Formular geschehen. Es ist ratsam, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, um die erhöhten Dossierkosten für verspätete Anträge zu vermeiden.
Kontaktstelle
BIPT - Genehmigungsdienst
Ellips Gebäude C
Boulevard du Roi Albert II 35/1
1030 Brüssel
E-Mail
Tel.: +32 (0)2 226 88 15