Eine Testgenehmigung kann für Privatfunknetze oder -stationen im Hinblick auf Prüfungen oder Tests erteilt werden. Zum Beispiel gehört das Testen neuer Apparatur, neuer Technologien oder von für den Export gemeinter Apparatur dieser Kategorie zu, sowie Vorführungen solcher Apparatur für potenzielle Kunden. 

Die Kontrolle des guten Funktionierens eines Funknetzes oder von Funkanlagen gehört jedoch nicht dieser Kategorie zu. Dazu ist eine befristete Mobilfunkgenehmigung zu beantragen.

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